

Willkommen auf der zentralen Informationsplattform zum anhängigen Verfahren EuGH C-410/25, einer hochrelevanten Vertragsverletzungsklage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland.
Dieses Verfahren dreht sich um die Frage, ob die sogenannte „Inlandsbezug“-Voraussetzung gemäß § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG mit der Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV vereinbar ist. Die Klage wurde im Juni 2025 eingereicht und befindet sich derzeit (Stand: 06.02.2026) noch in der anhängigen Phase ohne terminierte mündliche Verhandlung oder Entscheidung.
Die Parteien sind die EU-Kommission als Klägerin und Deutschland als Beklagter; der Streitgegenstand betrifft steuerliche Rücklagenbildung bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern wie Immobilien, die nur bei nachweisbarer Bindung an eine inländische Betriebsstätte gewährt werden – eine Regelung, die ausländische Investoren benachteiligen könnte.
Wichtige Eckdaten:
Klageeintrag am 23.06.2025, Referenz zum BFH-Urteil XI R 27/22 vom 02.07.2025 als relevanter nationaler Kontext.
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